beeidigen

beeidigen
be|ei|di|gen [bə'|ai̮dɪgn̩] <tr.; hat (geh.):
durch einen Eid bekräftigen; beschwören:
sie mussten ihre Aussage vor Gericht beeidigen; beeidigte Zeugenaussagen.
Syn.: beeiden.
 
• beeiden/beeidigen/vereidigen
Die Verben beeiden und (gehoben:) beeidigen werden ohne Bedeutungsunterschied im Sinne von unter Eid aussagen, eine Aussage, einen Tatbestand oder die Richtigkeit einer Behauptung durch Eid (vor Gericht, bei der Polizei) bekräftigen gebraucht.
– Der Zeuge sagte, er habe den Mann noch kurz vor dessen Tod gesehen und er wäre bereit, diese Aussage zu beeidigen/beeiden.
Das Partizip Perfekt »beeidigt« wird darüber hinaus (vor allem in Verbindung mit bestimmten Berufsbezeichnungen) auch in der Bedeutung von vereidigen verwendet:
– öffentlich beeidigter Übersetzer und Dolmetscher für die polnische Sprache
Vereidigen (mit Akkusativ der Person!) bedeutet hingegen eine Person durch Eid verpflichten, an bestimmte Verpflichtungen, Aufgaben binden. Beamte und Rekruten werden z. B. vereidigt:
– Die Bundestagspräsidentin vereidigte den Bundeskanzler.
– Die Rekruten wurden gestern in der Kaserne vereidigt.

* * *

be|ei|di|gen 〈V. tr.; hat; veraltet〉 = beeiden

* * *

be|ei|di|gen <sw. V.; hat:
1. (geh.) beeiden:
er beeidigte seine Aussage.
2. (österr. Amtsspr., sonst veraltet) unter Eid nehmen, vereidigen:
<meist nur noch als attr. 2. Part.:> ein beeidigter Sachverständiger.

* * *

be|ei|di|gen <sw. V.; hat: 1. (geh.) beeiden: er beeidigte seine Aussage. 2. (österr. Amtsspr., sonst veraltet) unter Eid nehmen, vereidigen <meist nur noch als attr. 2. Part.>: Was für den beeidigten Zeugen gilt, gilt auch für den beeidigten Sachverständigen (Mostar, Unschuldig 9).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • beeidigen — beeid[ig]en:⇨schwören(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • beeidigen — be|ei|di|gen (gehoben für beeiden; österreichisch für in Eid nehmen); gerichtlich beeidigter Sachverständiger …   Die deutsche Rechtschreibung

  • beeiden — geloben; schwören; beschwören; versichern * * * be|ei|den [bə |ai̮dn̩] <tr.; hat: durch einen Eid bekräftigen, beschwören: eine Aussage vor Gericht beeiden. Syn.: ↑ beeidigen (geh.).   • beeiden/beeidigen/vereidigen Die Verben …   Universal-Lexikon

  • vereidigen — ver|ei|di|gen [fɛɐ̯ |ai̮dɪgn̩] <tr.; hat: jmdn. durch einen Eid auf, zu etwas verpflichten: die Zeugen wurden vereidigt; der Präsident wurde auf die Verfassung vereidigt.   • beeiden/beeidigen/vereidigen Die Verben beeiden und (gehoben:)… …   Universal-Lexikon

  • Beeiden — Beeiden, oder Beeidigen, verb. reg. act. in der rechtlichen Schreib und Sprechart. 1) Mit einem Eide bestätigen, beschwören. Eine Aussage beeiden, oder beeidigen. 2) Durch einen Eid verbinden. Ein beeidigter Zeuge. Daher die Beeidung, oder… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Beeidigung — Be|ei|di|gung, die; , en: das Beeidigen; das Beeidigtwerden. * * * Beeidigung,   Eid. * * * Be|ei|di|gung, die; , en: das Beeidigen …   Universal-Lexikon

  • geloben — a) auf seinen Eid nehmen, beeiden, beteuern, Brief und Siegel geben, bürgen für, die/seine Hand ins Feuer legen, die Hand darauf geben, die Versicherung geben, [feierlich] versprechen/zusagen/zusichern, [hoch und heilig] versichern, schwören,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • schwören — 1. auf seinen Eid nehmen, beeiden, einen Eid ablegen/leisten, einen Schwur ablegen/leisten, geloben, sein Wort geben, sich verbürgen, sich verpflichten; (geh.): beeidigen; (veraltet): sich verschwören. 2. a) beteuern, Brief und Siegel geben, die… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Perhorresciren — (v. lat.), 1) erschrecken, Schauder vor etwas empfinden; 2) eine gewisse Person als Richter sich verbitten, weil man derselben nicht die erforderliche Unparteilichkeit zutraut, dies kann im Civilprocesse, so wie in Criminalsachen geschehn, doch… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sardinische Monarchie [1] — Sardinische Monarchie, 1) bis 1860 ein Königreich in Italien, umfaßte die Herzogthümer Savoyen, Montserrat u. Genua, das Fürstenthum Piemont, einen Theil des ehemaligen Herzogthums Mailand, die Grafschaft Nizza einschließlich des unter… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”